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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand:Mai 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen EU-Neufahrzeuge, Neufahrzeugen und gebrauchten Kraftfahrzeugen der Firma Autowago, Inhaberin Tatjana Wagner, Hemslinger Weg 1, D-28307 Bremen 
EU-Neufahrzeuge, Neufahrzeuge und Gebrauchtfahrzeuge Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.


(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelung unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Vertragsangebote von der Firma Autowago sind unverbindlich.

(2) Der Kunde ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die bei der Firma Autowago vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 14 Tage, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma Autowago die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweiligen genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die Firma Autowago ist jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn sie die Bestellung nicht annimmt.

(3) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der Firma Autowago maßgebend.

(4) Die dem Angebot oder Auftragsbestätigung zugrunde liegende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dem Kunden ist bekannt, dass besonders bei sogenannten EU-Fahrzeugen Abweichungen in Bezug auf die serienmäßige Ausstattung deutscher Fahrzeuge möglich sind und er akzeptiert diese Abweichungen als vertragsgemäß soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Konstruktions- oder Formänderungen, insbesondere das sogenannte Facelift, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges von Seiten des Herstellers oder Importeurs bleiben vorbehalten, sofern sich der Kaufgegenstand nicht erheblich verändert oder die Änderungen dem Kunden zumutbar sind. Sofern die Firma Autowago oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

(5) Dem Kunden ist bekannt, dass Lagerfahrzeuge keine Neufahrzeuge und damit älter als 12 Monate sind.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug, Nichterfüllung

(1) Die Preise gelten ab Lager der Firma Autowago ausschließlich etwaiger Versand- und Transportspesen für die Lieferung an den Kunden. Die Versandkosten werden in Höhe der entstehenden Kosten berechnet. Etwaige Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn die Firma Autowago kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.

(2) Berücksichtigt die Firma Autowago Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

(3) Die Firma Autowago stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird.

(4) Der Kaufpreis ist mit Übergabe, spätestens aber acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige fällig. Ab dem jeweiligen Folgetag befindet sich der Kunde in Verzug. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Tritt die Firma Wagner Automobile vom Vertrag zurück und hat der Kunde den Rücktritt zu vertreten oder storniert die Firma Autowago die Bestellung nach ihrem Ermessen auf Wunsch des Kunden, beträgt der pauschale Schadensersatz bei Neuwagen 15% und bei Gebrauchtwagen 10% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Dem Kunden wird nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer und ohne Skonto.

(6) Bei schuldhaftem Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Firma Autowago zu bezahlen, es sei denn, dass die Firma Autowago einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, das der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.

§ 4 Produktauswahl bei Fernkommunikation

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln Produkte auszuwählen und zu bestellen. Die Bestellung ist auf ein Produkt je Vorgang beschränkt.
(2) Hinsicht des gewünschten Produkts kann der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der Website der Firma Autowago www.autowago.de - soweit dort abrufbar - einsehen oder erhält diese auf Wunsch, jedoch ohne Verpflichtung der Firma Wagner Automobile hierzu, per E-Mail,Telefax oder per Post zugesandt. Diese Produktbeschreibung erhält der Kunde zusätzlich in gedruckter Form, wenn ihm die bestellte Ware ausgeliefert wird.

 § 5 Änderungen des Vertragsgegenstandes

Die Firma Autowago wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produnktumfangs kurzfristig beantworten.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

(1) Gegen Ansprüche der Firma Autowago kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

(2) Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Firma Autowago.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Firma Autowago behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Das Recht zum Besitz an der Zulassungsbescheinigung Teil II steht in diesem Zeitraum ausschließlich der Firma Wagner Automobile zu. Der Kunde ist verpflichtet, bei der für Ihn zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II der Firma Autowago ausgehändigt wird.

(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

(3) Wird die Ware vom Kunden bearbeitet oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von der Firma Autowago gelieferten Ware entspricht.

§ 8 Lieferfrist

(1) Lieferfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, immer unverbindlich. Sie beginnt mit Vertragsabschluss.

(2) Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die die Firma Autowago nicht zu vertreten hat, so ist sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.

(3) Gleiches gilt, wenn aufgrund von höheren Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und die Firma Autowago dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko der Firma Autowago zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

(4) Ist der Firma Autowago die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware bei unverbindlichen Lieferterminen länger als sechs Wochen aus oben genannten Gründen unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 9 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Firma Autowago die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat und dies dem Kunden anzeigt.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel bezüglich des Produktes wird der Kunde der Firma Autowago mitteilen.

(2) Die Gewährleistung ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr oder bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr begrenzt. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Firma Autowago zudem berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen. Die vorstehenden Verkürzungen der Verjährung auf ein Jahr gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Autowago beruhen.

(3) Hat die Firma Autowago auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet sie nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet. Diese Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet die Firma Autowago nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zu Schadensregulierung durch die Versicherung. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Autowago steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

(4) Unabhängig von einem Verschulden der Firma Autowago bleibt eine etwaige Haftung wegen der Inanspruchnahme von Vertrauen in besonderer Weise, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(5) Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

§ 11 Garantie

(1) Die Firma Autowago übernimmt keine Garantie für die Ware.

(2) Soweit eine Garantie durch den Hersteller eingeräumt wird, werden für die Ausfertigung der Garantieunterlagen eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Kunden und der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt.

§ 12 Datenschutz

Die Firma Autowago wird sämtliche Datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetz, beachten.
§ 13 Erfüllungsort, anwendbares Recht Gerichtsstand

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Autowago und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der Firma Autowago ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Kunde kann auch an seinem Sitz verklagt werden.